Signet geöffnete Kirche


Seit Herbst 2008 bieten wir Gemeinden in Württemberg und Baden an, für ihre geöffnete Kirche am Programm "Signet geöffnete Kirche" teilzunehmen.
Die Projekthomepage mit Infos und den aktuell gemeldeten Kirchen ist www.kirche-geoeffnet.de.
 
Die Erfüllung folgender Kriterien wird erwartet:
1. Die Kirche ist regelmäßig mindestens 5 Tage in der Woche täglich vier Stunden zu Besuch und zur Besichtigung geöffnet.
2. Die reguläre Öffnungszeit teilt sich in 2 Vormittags- und 2 Nachmittagsstunden, in der Regel 10.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr (nach örtlichen Gegebenheiten kann diese Öffnungszeit auch anders gestaltet werden, muß aber dann auch verbindlich angezeigt werden).
3. Die Mindestöffnungszeit ist vom 1. April bis 30. September eines Kalenderjahres einzuhalten, wird aber auf jeden Fall für mindestens 1/2 Jahr gewährleistet.
4. In der Kirche liegen Informationen über die Kirche und aus dem aktuellen Leben der Gemeinde, insbesondere Hinweise auf die Gottesdienste, für die Besucher zur Mitnahme aus, z. B. ein Kirchenführer und ein Gemeindebrief.
5. Die Kirche wird in einem einladend geordneten Zustand gehalten.
6. Die Kirchengemeinde kann das Logo "Verläßlich geöffnete Kirche" verwenden, um auf die geöffnete Kirche am Ort und in der Region in jeder möglichen Form aufmerksam zu machen.  Das Signet ist geschützt und darf nur in dieser Form verwendet werden.
7. Das Recht, das Logo zu verwenden, kann entzogen werden, wenn die Selbstverpflichtung nicht eingehalten wird.

(Vorgabe der erstausgebenden Hannoverschen Landeskirche, vgl. www.offene-kirchen.de - wir haben die Gestaltung und die Kriterienliste im Sinne der EKD-weiten Vereinheitlichung übernommen).


Angebot

Gemeinden, die am  Projekt "Signet geöffnete Kirche" teilnehmen, erhalten auf Antrag beim Arbeitskreis Kirchenraum ( Adresse) und gegen Bezahlung der Schutzgebühr von 40,00 €:
• Plexiglasschild zur Anbringung an der Kirche
• Aufnahme in Veröffentlichungen des Projektes
• Aufnahme in die Homepage des Projektes
• Fortbildungsangebote im Bereich Kirchenraumpädagogik und Kirchenöffnung
 
Die Auslieferung der Schilder erfolgt durch das evangelische Medienhaus. Dort können Gemeinden, die die Kriterien für das Signet nicht erfüllen, auch andere ungeschützte Materialen zur Gestaltung von Kirchenöffnungszeiten bestellen (www.komm-webshop.de).