Geöffnete Kirchen fördern


Am 8. Mai 2004 fand in Ulm ein Initiativtag zu Kirchenraum und Kirchenpädagogik statt. Im Schlussplenum wurden die „Ulmer Anstöße“ verabschiedet. Darin heißt es: 
“4. Wir erleben, dass protestantische Kirchenräume außerhalb der Gottesdienstzeiten oft unzugänglich sind. Immer wieder bedauern Menschen dies und sehen darin auch eine nachteilige Signalwirkung für die evangelische Kirche. Gleichzeitig gibt es an etlichen Orten gute Erfahrungen mit Kirchenöffnungen bei großer ehrenamtlicher Bereitschaft zur Betreuung der geöffneten Kirche.
Wir stoßen an, dass die Gemeinden verlässliche Öffnungszeiten und Öffnungsadressen suchen und bekannt machen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich auf die Begleitung der Öffnung vorbereiten können durch ein Schulungsangebot. Wir stoßen an, dass die Landeskirche ein Programm fördert zur Kennzeichnung geöffneter Kirchen mit gemeinsamem Logo und Öffentlichkeitsarbeit.“

Der AK Kirchenraum hat das Thema „Kirchenöffnung“ weiterentwickelt. Dazu gehörte die Wahrnehmung entsprechender Initiativen und Programme in andern Landeskirchen. Arbeitskreismitglieder stellen das Thema durch Vorträge und Schulungen unter anderem auf dem württembergischen Mesnertag und in der Kirchenführerausbildung zur Diskussion. Dabei wird immer wieder deutlich, dass die Öffnung von Kirchenräumen auch außerhalb der Gottesdienstzeiten viele Menschen in der kirchlichen Öffentlichkeit und darüber hinaus ein Anliegen ist.


Ziele geöffneter Kirchen

• Zeichen einer einladenden Kirche
• Möglichkeit persönlicher Andacht und Besinnung
• Belebung des gottesdienstlichen Raumes auch unter der Woche
• Angebot unverbindlicher Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben
• Öffentlichkeitsarbeit, die "mit den vorhandenen Pfunden wuchert"
• Gelegenheit für anknüpfende Gesprächsangebote, Schriftenverteilung etc.

Umsetzung

Das Signet und begleitende Materialien werden über das Evangelische Medienhaus vertrieben. Die Registrierung der beteiligten (und berechtigten) Gemeinden bzw. Kirchengebäude erfolgt durch den AK Kirchenraum.
Gemeinden, die das Signet erwerben wollen, müssen dazu eine Konzeption erstellen und diese der Bestellung beifügen. Der AK Kirchenraum bietet dazu Beratung an. Wenn die Konzeption den Kriterien genügt, wird die Kirche in die Liste der beteiligten Kirchen eingetragen (Adressliste und Webseite) und die Materialien über das Medienhaus ausgeliefert.
Das Signet wird als quadratische Platte angeboten, die aufs Eck gestellt montiert wird. Ergänzend müssen die Öffnungszeiten bekannt gemacht werden durch ein zweites eigenes Schild oder einen unmittelbar anliegenden Schaukasten. Auch für das ergänzende Schild sollte ein Muster entwickelt und angeboten werden. Dieses kann u.U. das landeskirchliche Logo tragen. Auch eine Kombination (großes Schild) nach nebenstehendem Muster wird erwogen.
Selbstverpflichtung für den Gebrauch des „hochwertigen“ Signets:
1. Die Kirche ist regelmäßig mindestens 5 Tage in der Woche täglich vier Stunden zu Besuch und zur Besichtigung geöffnet.
2. Die reguläre Öffnungszeit teilt sich in 2 Vormittags- und 2 Nachmittagsstunden, in der Regel 10.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr (nach örtlichen Gegebenheiten kann diese Öffnungszeit auch anders gestaltet werden, muß aber dann auch verbindlich angezeigt werden).
3. Die Mindestöffnungszeit ist vom 1. April bis 30. September eines Kalenderjahres einzuhalten, wird aber auf jeden Fall für mindestens 1/2 Jahr gewährleistet.
4. In der Kirche liegen Informationen über die Kirche und aus dem aktuellen Leben der Gemeinde, insbesondere Hinweise auf die Gottesdienste, für die Besucher zur Mitnahme aus, z. B. ein Kirchenführer und ein Gemeindebrief.
5. Die Kirche wird in einem einladend geordneten Zustand gehalten.
6. Die Kirchengemeinde kann das Logo "Verläßlich geöffnete Kirche" verwenden, um auf die geöffnete Kirche am Ort und in der Region in jeder möglichen Form aufmerksam zu machen.  Das Signet ist geschützt und darf nur in dieser Form verwendet werden.
7. Das Recht, das Logo zu verwenden, kann entzogen werden, wenn die Selbstverpflichtung nicht eingehalten wird.
Bemerkung des AK Kirchenraum für Württemberg: Diese Verpflichtungen sind uns durch die bisherige Verwendung des Logos in anderen Landeskirchen vorgegeben. Wir würden lieber flexibler sein, aber bei Anschluss an dieses bundesweit gängigste Signet müssen wir auf die Bedingungen eingehen. Weil das für viele Gemeinden nicht möglich sein wird, wird ein zweiter Weg angeboten mit Materialien für die jeweilige Öffnungszeit einer Kirche:
 

Materialangebot für Kirchen, die unregelmäßig oder wenig geöffnet sind


Gemeinden, deren Kirchenöffnung den Anforderungen des Signets nicht entspricht, können dennoch am Gesamtprojekt teilnehmen.
Der Werbedienst stellt dafür ein Angebot an Materialien zur Verfügung.
Diese Materialien sind geeignet, jeweils dann verwendet zu werden, wenn die Kirche offen steht. Es darf kein zweites Signet zur Anbringung an Kirchen entstehen.
Die Anforderungen an die Öffnungszeiten machen es vielen Gemeinden schwer, die Kirche schrittweise zu öffnen und von Anfang an am Programm und den Werbemöglichkeiten des Signets teilzunehmen.
Wir greifen das Erscheinungsbild der Aktion „offene Kirche“ in Westfalen auf, die Banner, Plakatständer und Plakatvordruck für Kirchenöffnungen entwickelt hat.